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Häufig gestellte Fragen

1. Wer betreibt dP die Prozessfinanzierer GmbH?

Wir sind eine rein österreichische Firma mit Sitz in Wien und arbeiten mit Spezialisten im Bereich Versicherungsmathematik und Versicherungsrecht zusammen.

2. Welche Versicherungsprodukte können angekauft werden?

Folgende Produkte können Sie an unser Unternehmen verkaufen, sofern der Rückkaufswert mindestens EUR 1.000,00 beträgt:

  • klassische Lebensversicherungen
  • fondsgebundene Lebensversicherungen
  • staatlich geförderte Lebensversicherungen (nur nach Ablauf der Mindestbindefrist von zehn Jahren)
3. Können auch Produkte wie zum Beispiel Bausparverträge, Unfallversicherungen etc. angekauft werden?

Nein, im Moment bieten wir unsere Dienstleistung ausschließlich für Lebensversicherungen an.

4. Wird jede eingereichte Versicherung angekauft?

Jeder Vertrag muss einzeln geprüft werden. Verpfändete, abgetretene oder sonstig bereits mit einem Drittrecht belastete Verträge können jedenfalls nicht angekauft werden.

5. Wie berechnet sich der Kaufpreis?

Der Kaufpreis entspricht dem Auszahlungs-/Kündigungswert, der nach Kündigung von der Versicherung ausbezahlt wird, abzüglich von ggf. anfallenden Spesen und Gebühren, die von der Versicherungsgesellschaft für die Umschreibung des Vertrags auf unsere Gesellschaft erhoben werden.

6. Entstehen für mich Kosten bei dem Verkauf meiner Lebensversicherung?

Je verkaufter Lebensversicherung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 7,5% des Kaufpreises einbehalten. Dafür überprüfen wir ohne zusätzliche Kosten, ob eventuell ein höherer Rückkaufswert gefordert werden kann oder sonstige Ansprüche gegen die Versicherung gestellt werden können (unrichtige Rücktrittsbelehrung, mangelnde Kostentransparenz). Sollte hieraus ein Mehrwert erreicht werden erhalten Sie davon 50% ausbezahlt.

7. Bekomme ich den Kaufpreis in einer Summe ausbezahlt?

Die Auszahlung erfolgt in zwei Tranchen. Nach bestätigter Abtretung durch die Versicherungsgesellschaft erhalten Sie binnen vierzehn Banktagen 80% Ihres aktuellen Rückkaufswertes ausbezahlt. Nach erfolgter Auszahlung durch die Versicherung erhalten Sie eine Endabrechnung und den Restbetrag.

8. Kann ich bei Ihnen eine Finanzberatung in Anspruch nehmen oder gleich eine neue Versicherung abschließen?

Nein, das ist nicht möglich, da wir keine Vermögensberatung anbieten. Bitte wenden Sie sich dazu an den Vermögensberater Ihres Vertrauens.

9. Meine Frage ist hier nicht aufgelistet. Wer berät mich bei Fragen?

Ihre Frage ist in unseren „häufig gestellten Fragen" noch nicht beantwortet? Dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wir unterstützen Sie bei Fragen allgemeiner Art gerne. Juristische Fragen werden jedoch ausschließlich von unseren Rechtsanwälten beantwortet.